BtMG · Betäubungsmittelgesetz

RP-Regeln zu Besitz, Weitergabe, Handel und Sicherstellung illegaler oder kontrollierter Substanzen.

BtMGIn Kraft

Betäubungsmittelgesetz

RP-Regeln zu Besitz, Weitergabe, Handel und Sicherstellung illegaler oder kontrollierter Substanzen.

KurzbezeichnungBtMG
Fassung1
In Kraft seit20.08.2026
Letzte Pflege20.08.2026
§ 1

Geltungsbereich

Dieses Gesetz erfasst serverseitig als illegal oder kontrolliert eingestufte Betäubungsmittel und vergleichbare Substanzen.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 2

Unerlaubter Besitz

Der Besitz illegaler Betäubungsmittel ohne vorgesehene Ausnahme oder Berechtigung ist verboten. Menge, Verpackung und Begleitumstände können für die rechtliche Einordnung berücksichtigt werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 3

Handel und Weitergabe

Verkauf, Tausch, entgeltliche oder organisierte Weitergabe illegaler Betäubungsmittel ist verboten und wiegt regelmäßig schwerer als bloßer Besitz.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 4

Herstellung und Verarbeitung

Die unerlaubte Herstellung, Aufbereitung oder Verarbeitung illegaler Betäubungsmittel ist verboten.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 5

Einfuhr und Ausfuhr

Die unerlaubte Einfuhr oder Ausfuhr illegaler Betäubungsmittel über kontrollierte Grenzen oder Transportwege ist verboten.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 6

Organisierter Drogenhandel

Arbeitsteilige oder auf Wiederholung angelegte Strukturen zum Vertrieb illegaler Betäubungsmittel können als besonders schwerer Fall verfolgt werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 7

Tatmittel und Erlöse

Substanzen, unmittelbar zur Tat verwendete Gegenstände sowie eindeutig zuordenbare illegale Erlöse können nach den Verfahrensregeln beschlagnahmt werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 8

Medizinische Ausnahmen

Medizinisch oder dienstlich vorgesehene Substanzen fallen nur dann unter Verbote dieses Gesetzes, wenn sie außerhalb der zulässigen Verwendung besessen oder weitergegeben werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026