VersG · Versammlungsgesetz

Regeln für Demonstrationen, öffentliche Versammlungen, Auflagen und Auflösung bei Gefahrenlagen.

VersGIn Kraft

Versammlungsgesetz

Regeln für Demonstrationen, öffentliche Versammlungen, Auflagen und Auflösung bei Gefahrenlagen.

KurzbezeichnungVersG
Fassung1
In Kraft seit20.08.2026
Letzte Pflege20.08.2026
§ 1

Versammlungsfreiheit

Friedliche öffentliche Versammlungen sind grundsätzlich zulässig.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 2

Anmeldung

Größere planbare Versammlungen können nach serverseitiger Vorgabe vorab angemeldet werden, damit Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen koordiniert werden können.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 3

Versammlungsleitung

Bei organisierten Versammlungen soll eine verantwortliche Ansprechperson benannt werden, die mit Behörden über Auflagen und Sicherheitsfragen kommuniziert.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 4

Auflagen

Bei konkreten Gefahren können angemessene Auflagen zu Ort, Zeit, Route, Schutzabständen oder gefährlichen Gegenständen angeordnet werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 5

Vermummung bei Straftaten

Das Verdecken der Identität kann untersagt oder erschwerend berücksichtigt werden, wenn es erkennbar der Begehung oder Verschleierung von Straftaten dient.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 6

Bewaffnete Versammlungen

Das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Versammlungen ist ohne besondere dienstliche oder behördliche Rechtfertigung unzulässig.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 7

Auflösung

Eine Versammlung darf aufgelöst werden, wenn von ihr eine konkrete erhebliche Gefahr ausgeht, schwere Straftaten dominieren oder rechtmäßige Auflagen trotz angemessener Gelegenheit nicht befolgt werden.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026
§ 8

Unbeteiligte und Presse

Maßnahmen sollen nach Möglichkeit zwischen friedlichen Teilnehmern, Unbeteiligten und Personen unterscheiden, von denen konkrete Gefahren ausgehen.
In Kraft v1 In Kraft: 20.08.2026 Stand: 20.08.2026